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BVerfG, 25.01.1983 - 2 BvR 78/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1; StPO § 119 Abs. 3
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vorenthaltung eines Fernsehgeräts in der U-Haft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 06.12.1982 - 1 Ws 571/82
- BVerfG, 25.01.1983 - 2 BvR 78/83
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 331
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 25.01.1983 - 2 BvR 78/83
Das Gebot einer Abwägung im Einzelfall (BVerfGE 35, 307 >3O9<) hat es nicht außer acht gelassen; konkrete Umstände, welche hier der Annahme einer die Versagung rechtfertigenden Gefährdung entgegenstünden (vgl. BVerfGE 15, 288 >294 f.<), sind weder vom Beschwerdeführer geltend gemacht worden noch sonst ersichtlich. - BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen
Auszug aus BVerfG, 25.01.1983 - 2 BvR 78/83
Dies läßt sich nur feststellen, wenn die Überschreitung jener Grenze eindeutig ist (BVerfGE 35, 311 >316 f.<). - BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72
Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen
Auszug aus BVerfG, 25.01.1983 - 2 BvR 78/83
Das Gebot einer Abwägung im Einzelfall (BVerfGE 35, 307 >3O9<) hat es nicht außer acht gelassen; konkrete Umstände, welche hier der Annahme einer die Versagung rechtfertigenden Gefährdung entgegenstünden (vgl. BVerfGE 15, 288 >294 f.<), sind weder vom Beschwerdeführer geltend gemacht worden noch sonst ersichtlich.